Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011) regelt in der EU die Kennzeichnung von
Lebensmitteln und ist seit dem 13.12.2014 verpflichtend umzusetzen.
Die Verordnung schreibt detailliert vor, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind, mit dem Ziel für Verbraucher
mehr Klarheit bei Allergenen, Energie- und Nährwerten, Lebensmittelimitaten sowie über die Herkunft
des Produkts.
Um der Vorgabe LMIV gerecht zu werden, haben wir für Sie das LMIV-Portal entwickelt. Hier haben Sie
die Möglichkeit schnell und einfach die notwendigen Information in Form einer PDF-Datei einzusehen, oder
herzunterzuladen.
Sie haben Interesse, benötigen mehr Informationen, oder Unterstützung bei der Registrierung?
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lmiv.feischerdienst.de